Rechtsprechung
LG Berlin, 20.01.2015 - 55 S 130/14 WEG |
Volltextveröffentlichungen (4)
- iurado.de (Kurzinformation und Volltext)
Unbestimmter Beschluss über eine bauliche Veränderung ist unwirksam; §§ 21 Abs. 3, Abs. 5 Nr. 2, 22 Abs. 1 WEG
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
Bestimmtheit von Sanierungsbeschlüssen
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Einzelheiten der Bauausführung müssen die Eigentümer festlegen!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- gevestor.de (Kurzinformation)
WEG: Einzelheiten einer baulichen Veränderung müssen festgelegt werden
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Entscheidungen zu Baumaßnahmen müssen die Eigentümer selbst treffen! (IMR 2015, 374)
Verfahrensgang
- AG Berlin-Spandau, 04.10.2013 - 70 C 2/14
- AG Berlin-Spandau, 04.10.2013 - 70 S 2/14
- LG Berlin, 20.01.2015 - 55 S 130/14 WEG
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (3)
- OLG Frankfurt, 28.05.2009 - 20 W 115/06
Wohnungseigentum: Sorgfaltspflichten und Haftung des Wohnungseigentumsverwalters …
Auszug aus LG Berlin, 20.01.2015 - 55 S 130/14
Auch bietet der hiesige Sachverhalt keinerlei Anhaltspunkte für eine Ausnahme von der Grundregel "Die Wohnungseigentümergemeinschaft beschließt über das Ob und das Wie" (so auch OLG Frankfurt 20 W 115/06). - OLG Düsseldorf, 30.07.1997 - 3 Wx 61/97
Übertragung der Entscheidung über die Durchführung von Instandhaltungs- und …
Auszug aus LG Berlin, 20.01.2015 - 55 S 130/14
Das kann nur ausnahmsweise anders gehandhabt werden, wenn die Ermächtigung zu einem begrenzten und für die Eigentümer überschaubaren finanziellen Risiko führt und die grundsätzliche Verantwortlichkeit für den Beschluss solcher Maßnahmen bei der Eigentümerversammlung belassen wird (OLG Düsseldorf ZMR 1997, 605). - BayObLG, 27.03.1986 - BReg. 2 Z 109/85
Anspruch auf Beseitigung von Fenstern, die im Bauplan nicht vorgesehen waren, …
Auszug aus LG Berlin, 20.01.2015 - 55 S 130/14
Wenn aber ein Wohnungseigentümer einen abweichend vom Bauplan erstellten Zustand beseitigen lassen will, will er keine bauliche Veränderung rückgängig machen, sondern es geht ihm darum, das gemeinschaftliche Eigentum in dem ursprünglich geplanten Zustand zu errichten (BayObLG NJW-RR 1986, 954).
- AG München, 18.01.2017 - 481 C 11177/16
Ungültige Eigentümerbeschlüsse: Bestellung unzulässiger Anzahl von Beiräten, …
Das Landgericht Berlin hat dies in seiner Entscheidung vom 20.01.2015 (55 S 130/14 WEG, ZWE 2016, 140) dahingehend formuliert, dass bei Durchführung von baulichen Maßnahmen die "wesentlichen Punkten, was genau gemacht werden soll und wie dies ausgeführt zu werden hat" im Beschluss festgelegt werden müssen. - LG Hamburg, 29.06.2022 - 318 S 73/21
Wohnungseigentum: Anfechtung eines Beschlusses über die Durchführung baulicher …
Es muss in der Regel genau erkennbar sein, welches konkrete Angebot hinsichtlich einer Sanierungsmaßnahme angenommen werden soll (Kammerurteil vom 02.03.2011 - 318 S 193/10, ZWE 2011, 286, zitiert nach juris).Beschließt die Wohnungseigentümerversammlung die Durchführung von baulichen Maßnahmen, so müssen hierbei die wesentlichen Punkte, was genau gemacht werden soll und wie dies ausgeführt zu werden hat, im Beschluss festgelegt werden (LG Berlin, Urteil vom 20.01.2015 - 55 S 130/14 WEG, zitiert nach juris).